AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestätigung der Lagerhaus Mühle AG als anwendbar erklärt werden. Bestellungen sind für die Lagerhaus Mühle AG erst verbindlich, wenn sie Ihre Annahme schriftlich bestätigt hat.

Preise

Die Preise verstehen sich inkl. MWST zuzüglich Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anders vereinbart wurde. Die Lagerhaus Mühle AG behält sich jedoch eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Materialkosten) vor.

Lieferfrist

Die Lieferungen erfolgen während der Saison in den meisten Fällen am Folgetag der Bestellung. Sollte ein Artikel nicht, oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Ausserhalb der Saison, sowie bei Dünger, Saatgut und Vorbestellungen wird der Liefertermin durch die Lagerhaus Mühle AG avisiert.

Versand

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der Lagerhaus Mühle AG vom Empfänger innert 8 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs. (Annahmeverweigerung beim Spediteur).

Werklieferungen

Bei Lieferung und Verrechnung direkt durch die Lieferanten der Lagerhaus Mühle AG gelten für deren Kunden die Verkaufsbedingungen des jeweiligen Lieferwerkes. In diesem Falle haben vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder Forderungen anderer Art können der Lagerhaus Mühle AG gegenüber nicht geltend gemacht werden.

Zahlungen

Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen rein netto, ohne jeden Abzug zahlbar. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. Andere Zahlungsarten nach Absprache.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der Lagerhaus Mühle AG. Diese ist berechtigt einen Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Annullierungen

Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Lagerhaus Mühle AG möglich. Kosten, die bereits erwachsen sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die Lagerhaus Mühle AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Altikon. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Altikon, 01.01.16